Mittwoch, 7. Oktober 2009

Aufnahmeverfahren



....und ich meine nicht ins Studio gehen und Musik aufnehmen, nein, jetzt wird es juristisch!

Das Aufnahmeverfahren, ist die Basis einer ordentlichen Freiheitsstrafe.
Doch Vorsicht! Man darf dieses erst beginnen, wenn der Angeklagte eine ärtzliche Untersuchung hinter sich hat, über seine Rechte aufgeklärt und dem Leiter der Vollzugsanstalt vorgeführt wurde!
Diese Einschränkungen nehmen den Spaß daran und reiten das Aufnahmefahren in den mittleren Punktebereich.
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